Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Tragetaschenmarkt Angelika Graf e. Kfr.
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg, HRA 10955
1. Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit unseren Kunden. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden sind. Wir werden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
2. Vertragsabschluss
- Alle von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrages zustande.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Bei einer Auftragsstornierung nach erfolgter Auftragserteilung wird gemäß einem Werkvertrag der vereinbarte Auftragswert abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt der Stornierung noch nicht erbrachten Leistungen abgerechnet.
3. Zahlungsbedingungen
- Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung. Alle genannten Preise verstehen sich in der genannten Währung und, falls nicht anders vereinbart, netto ohne Verpackungs- und Versandkosten. Die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe wird bei Rechnungslegung ausgewiesen.
- Wenn keine gesonderte Regelung getroffen wird, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug zahlbar.
- Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu zahlen.
4. Lieferung/Leistung
- Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Die angegebenen Liefertermine beziehen sich auf den Übergabezeitpunkt an die bestimmte Firma oder Person.
- Vom Kunden beizustellende Materialien (Beilagen etc.) sind uns termingerecht in einwandfreiem Zustand frei Haus anzuliefern. Bei Nichteinhaltung und sich daraus ergebende Erschwernisse kann ein angemessener Mehrpreis verlangt werden. Kommt eine Verbundmaßnahme mit weiteren Beteiligten dadurch zur Verzögerung und es entstehen Schadensersatzforderungen Dritter, so sind diese durch den verursachenden Kunden zu übernehmen.
- Wenn Verzögerungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen eintreten, oder von ihm beizustellende Materialien nicht termingerecht eingehen, verlängern sich die Liefertermine bzw. Einsatztermine.
- Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder auf der Seite unseres Vorlieferanten verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung.
- Bei angeliefertem Material schließen die Verarbeitungspreise keine genaue Prüfung der Stückzahlen ein, so dass Mengendifferenzen möglichweise erst bei der Weiterverarbeitung entdeckt werden. Bei Unterlieferung wird die vereinbarte Menge abgerechnet. Mehrmengen werden - soweit möglich - eingesetzt und auf Basis der Vereinbarung berechnet.
- Die Rücksendung von Restmaterial, Unterlagen sowie andere vom Kunden gelieferte Gegenstände erfolgt unfrei. Die Versandgefahr trägt der Kunde.
- Mängel eines Teils der Leistung oder Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung oder Leistung.
- Technisch bedingte Toleranzen bei der Auflage, Bedruckung und Einfärbungen berechtigen nicht zur Reklamation.
5. Haftung
Mängelrügen des Kunden setzen voraus, daß dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- sowie anderen Obligenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
- Verlangt der Kunde in Fällen, in denen uns die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, wir uns im Verzug befinden oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erfüllt haben, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis in Höhe des tatsächlichen Materialschadens und maximal bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag mit uns geltend machen.
- Kommt es zu durch den Kunden zu vertretende Terminverzögerung und dadurch bedingt nicht mehr zu Qualitäts- und Durchführungskontrollen, so haften wir nicht für Qualitätsbeanstandungen.
- Der Kunde haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferter Druckvorlagen oder von ihm beigestellter Werbemittel nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere durch die Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde hat uns von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
- Soweit vorstehend nichts anderes geregelt wurde, haften wir für Schadensersatzansprüche unseres Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6. Versicherung
Werbematerial oder Waren, die durch uns für Kunden verwahrt oder verarbeitet werden, werden auf Wunsch zum Material- oder Herstellungswert gegen Feuer, Sturm, Einbruchsdiebstahl und Leitungswasser versichert und gesondert berechnet. Eine Haftung für Folgeschäden, insbesondere für den Schaden, der dadurch entsteht, dass die Werbeaktion ausfallen muss, übernehmen wir nicht.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Unser Geschäftssitz ist Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinen Wohnsitzgericht zu verklagen.
- Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist, soweit nichts anderes vereinbart, Nürnberg.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
9. Unwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
Stand: 01.01.2002
