Tragetaschen Produktsicherheitsgesetz ProdSG
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)
Nachfolgende Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer IHK und den dafür verantwortlichen Behören.
Die Produktsicherheitsverordnung der EU, auch als General Product Safety Regulation (GPSR) bekannt, bringt weitreichende Veränderungen im allgemeinen Produktsicherheitsrecht mit sich. Diese Verordnung ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG, auch bekannt als Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie, und damit in weiten Teilen auch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).
Die GPSR gilt ab dem 13. Dezember 2024.
Das neue Produktsicherheitsgesetz findet Anwendung für Verbrauchsprodukte. Im Sinne von § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) sind demnach auch Tragetaschen, Werbeartikel und Geschenkverpackungen darunter einzuordnen und unterliegen der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht.
Nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 i.V.m. Satz 2 ProdSG müssen Produkte, die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit, bereitgestellt, ausgestellt, erstmalig in Verkehr gebracht oder verwendet werden, gekennzeichnet werden.
Die Kennzeichnung muss mit einer vollständigen postalischen Anschrift sowie E-Mail-Adresse auf dem Produkt oder sofern dies nicht möglich ist auf der Verpackung erfolgen.
Dem Endverbraucher soll damit jederzeit die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme zu dem “Inverkehrbringer” des Produkts gegeben werden.
Die Umsetzung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) bei Tragetaschenmarkt Graf GmbH für Artikel mit Werbedruck:
Die Kennzeichnung muss mit einer eindeutigen postalischen Anschrift sowie E-Mail-Adresse erfolgen.
Sie erfüllen diese Kennzeichnungspflicht, wenn diese Informationen bereits in Ihrem aufzudruckendem Motiv enthalten ist. Wenn dies nicht in das Motiv mit eingebunden werden kann, wäre es möglich, z.B. bei Papiertaschen auf die Boden- oder Seitenfalte diese Kennzeichnung zu drucken. Bei individuell gefertigten Stofftragetaschen, kann dies z.B. mit eingenähten Etiketten (Mehrkosten) erfolgen.
Bitte informieren Sie uns, welche Umsetzung des ProdSG wir für Sie vornehmen dürfen. Damit verbundene zusätzliche Kosten, klären wir gerne mit Ihnen ab.
Wenn wir keine Weisung von Ihnen erhalten, behalten wir uns vor, die Kennzeichnung mit unserer Adresse und E-Mail an einer dezenten Stelle vorzunehmen oder ein Etikett von uns oder unserer Partnerfirmen einzunähen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Verordnung Bußgelder bis zu € 10.000 verhängt werden können. Die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht wird z.B. durch den Zoll geprüft.
Ausnahmefälle
Der Gesetzgeber lässt in begründbaren Einzelfällen (z.B. wenn das Anbringen der Kennzeichnung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre) Ausnahmen zu.
Link Produktsicherheitsgesetz
https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/produktsicherheitsverordnung
https://www.ihk.de/regensburg/fachthemen/innovation/produktsicherheit-ce/neue-verordnung-produktsicherheit-6061574
Unser Angebot:
In unserem Online-Shop www.tragetaschenmarkt.de verkaufen wir Papiertragetaschen, Plastiktüten, Stofftaschen und Messetaschen-Geschenktaschen aller Art. Ein breites Sortiment an Tragetaschen zu günstigen Preisen erwartet Sie.