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Tragetaschen Verpackungsgesetz

Informationen zum Verpackungsgesetz

Diese Informationen stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Für ausführlichere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Verband, der IHK oder dafür verantwortliche Behörden, wie z.B. www.verpackungsregister.org.

Unsere Angebote richten sich nur an Gewerbetreibende / Hande. daher berücksichtigen unsere Preise die Lizenzgebühren für die Teilnahme an einem Dualen System nicht.

Transport- / Service- und Verkaufsverpackungen:
Bei unseren Produkten kann es sich um eine o.g. Verpackungsart im Sinne des Verpackungsgesetzes (VerpackG) handeln, welches ab 01.01.2019 in Deutschland in Kraft tritt und löst die bisher geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab.
Das Verpackungsgesetz gilt nur für Deutschland und evtl. anfallende Lizenzentgelte sind nur abzuführen, wenn die Verpackung in Deutschland anfällt.

Für wen gilt das Verpackungsgesetz:
Für alle, die mit Ware befüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen (Erstinverkehrbringer) und die (typischerweise) beim privaten Endverbraucher anfällt.
D.h. es ist eine Registrierung bei der Stiftung Zentralen Stelle Verpackungsregister (www.verpackungsregister.org) vorgeschrieben und es muss, wie bisher auch, eine Beteiligung an einem Dualen System (z.B. BellandVision / Der Grüne Punkt / Interseroh / Landbell etc.) bestehen und ein Lizenzentgelt zur Entsorgung der Verpackungen entrichtet werden.
Sollten Sie gewerbsmäßig Verpackungen (z.B. Tragetaschen, Kartonagen, Füllmaterial, Etiketten, Klebebänder, Briefumschläge etc.) in den Verkehr bringen und möchten Sie Geldbußen vermeiden, dann ist die direkte Beteiligung an einem Dualen System und die Registrierung auf jeden Fall zu empfehlen. Marketing-Service Graf / Tragetaschenmarkt ist im Verpackungsregister unter der Registrierungsnummer DE5054058911623 registriert.

Sonderregelung bei Serviceverpackungen (z.B. Tragetaschen, Geschenkverpackung)
Serviceverpackungen gelten nach dem VerpackG als Verkaufsverpackungen und müssen deshalb registriert werden. Erst bei der Befüllung mit Waren wird z.B. eine Tragetasche zu einer Verkaufsverpackung, sodass grundsätzlich der Letztvertreiber und nicht der Erst-In-Verkehr-Bringer zur Registrierung verpflichtet ist.
Für Serviceverpackungen, also auch Tragetaschen aller Art, die zum Befüllen mit Ware vorgesehen sind und typischerweise an private Endverbraucher abgegeben werden, kann die Lizenzierungspflicht jedoch auf den Vorvertreiber der Verpackung vorverlagert werden. D.h. auf Wunsch melden wir die bei uns gekauften Tragetaschen bei Interseroh/Lizensero an und stellen Ihnen die damit verbundenen Kosten in Rechnung (Kunststoff € 1,99 pro KG / Papier € 0,49 pro KG zzgl. MwSt.).
Sind Sie als Gewerbeunternehmen in Deutschland schon im Verpackungsregister registriert und entrichten bereits Lizenzentgelte an ein Duales System, müssen Sie jeweils nur die Menge an Serviceverpackungen in Ihrer Mengenmeldung ergänzen.

Link zum Verpackungsgesetz

https://de.wikipedia.org/wiki/Verpackungsgesetz

Unser Angebot

In unserem Online-Shop www.tragetaschenmarkt.de verkaufen wir Papiertragetaschen, Plastiktüten, Stofftaschen und Messetaschen-Geschenktaschen aller Art. Ein breites Sortiment an Tragetaschen zu günstigen Preisen erwartet Sie.